Impressum

Gültigkeitsbereich des Impressums

Dieses Impressum gilt für die Internetseite www.traurednerflo.de sowie für meine Social Media Profile bei:

Instagram: https://www.instagram.com/trauredner.flo?igsh=MXM5c2xmMjQ2eHdrNg==

 

Name des Unternehmens

Trauredner.Flo

 

Eingetragener Firmensitz

Florian Thies
Stormstraße 10a 
14471 Potsdam

 

Kontaktinformationen

Florian Thies
People and Culture Consulting Florian Thies
Stormstraße 10a 
14471 Potsdam
Tel.: +4915566334110
E-Mail: trauredner.flo@gmail.com

 

Verantwortliche/r i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Florian Thies, Stormstraße 10a, 14471 Potsdam, trauredner.flo@gmail.com, +4915566334110

 

Aufsichtsbehörde

Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Kleine Präsidentenstraße 1, 10178 Berlin, Deutschland

 

EU-Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: 
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

AGBs

Verantwortlich:

Impressum - Angaben gemäß § 5 TMG

Geltende AGBs

Bitte beachten Sie, ein Gespräch zum Kennenlernen dauert 30-45 Minuten. Es dient nur dazu um sich zu beschnuppern, ob ich zu Ihnen als Trauredner passe. Sollte in diesem Gespräch eine Planung stattfinden oder sie den genauen Ablauf der freien Trauung erklärt haben wollen, tun wir dies gerne, aber sollten Sie sich nicht für mich entscheiden, wird pro angefangenen 60 Minuten eine Pauschale von 25,00€ berechnet. Bitte haben Sie Verständnis da es sich hier um interne Informationen handelt die wir Ihnen zur Verfügung stellen.

Mit absenden des Kontaktformulares erklären sie sich mit diesen unten stehenden ABG´s einverstanden.


 

1. Geltungsbereich, Fristen, Vertragstext, Termine 

A) Das Vorgespräch, wenn nicht anders vereinbart, findet am Wohnort des Redners (Berlin) statt. Wenn das Brautpaar in einer anderen Stadt wohnt, kommt der Redners zu dem Brautpaar, wenn dies gewünscht wird. Vorgespräche per Videocall funktionieren auch sehr gut. Sollte der Redner zum Brautpaar fahren hat dieses die Kosten zu tragen. Hierfür ist ein Termin vorgesehen, vor Ausarbeitung des Skripts. Das Brautpaar verpflichtet sich, dem Redner bis spätestens 8 Wochen vor dem Trautermin alle Informationen schriftlich (Fragebögen für Ihn, Sie, beide per E-Mail) zukommen zu lassen und gestattet dem Redner deren Verwertung in der Festrede und Zeremonie. Das Brautpaar erhält nach Eingang der Anzahlung ein Willkommenspaket mit allen wichtigen Informationen und den Fragebögen. Informationen, die für die inhaltliche Gestaltung der Traurede gewünscht und relevant sind: Über die Partner: Siehe Fragebogen Er/Sie/Beide und sonstiges: Anekdoten, lustige Geschichten oder kleine Lebens-(Pannen), Reise- und sonstige Abenteuer Lebensmittelpunkt Wichtige Menschen (Freunde. Eltern, Geschwister), Träume, künftige Ziele, Kinder. Sollte das Brautpaar diesen Informationspflicht nicht nachkommen, ist der Redner berechtigt die Trauung zu stornieren. Im Falle dieser Stornierung, greifen die regulären Stornobedingungen. Der Redner ist nicht verpflichtet bereits geleistete Honorare zurück zu zahlen. 

B) Durch Zahlung stimmt das Brautpaar den Vereinbarungen zu. Zur Terminbuchung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Komplettpreises mindestens allerdings 250€. Bei einer Buchung innerhalb des gleichen Kalenderjahres oder weniger als 2 Monate in der Zukunft ist der Betrag zu 75% bei Buchung zu zahlen. Zahlbar durch Überweisung. Erst nach Eingang/Zahlung oder des vereinbarten Honorars auf der Rechnung und auf dem Konto des Redners, oder in Bar gegen Quittung ist der Termin für Ihre Freie Trauung endgültig bestätigt und reserviert. Wenn Ihre Zahlung trotz Fälligkeit nicht bis zu einem Zeitpunkt von 5 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgt, kann der Redner vom Vertrag zurücktreten, und den Termin wieder freigeben. Die Forderung bleibt aber dennoch bestehen. Eine Nichtzahlung entbindet sie nicht von den Vertragspflichten. Bei einer Stornierung von Seite des Brautpaares greifen die Stornobedingungen. Nur wenn der Redner das Brautpaar ausdrücklich von der Zahlungspflicht, schriftlich entbinden sollte, entfällt diese.

2. Kosten/Stornierung

Grundpreise: 500,00€ | Paket Wedding Plus 750,00€ 


 

A) Der AN berechnet für seinen Service: ____ Die Summe des gewählten Paketes. Zusätzlich berechnet er eine Fahrtkostenpauschale für Vorgespräche und die Trauung in Höhe von (Wird festgelegt) €.  Wird nichts vereinbart gilt der Preis von 20€/Stunde zzgl. dem Ticketpreis pro Strecke der Deutschen Bahn, Uber, Taxi, Fahrservice. Der Komplettpreis ergibt sich aus der gestellten Rechnung. Das restliche Honorar ist im Januar nach Rechnungsstellung des Jahres der Trauzeremonie zu entrichtet, oder muss auf dem Konto des AN eingehen. Das Brautpaar verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss fristgerecht das vereinbarte Honorar zu bezahlen. Sollte der Gesamtpreis bereits entrichtet sein, entfällt natürlich die zweite Zahlung.

Bei einer Stornierung wird ein Ausfallhonorar in der Höhe von der vereinbarten Anzahlung/Rechnungsumme berechnet, diese Stornierung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung nach Buchung. Zur einer Buchung zählt bereits die schriftliche Bestätigung, dass sie den Trauredner buchen möchten. Bei einer Stornierung ab 26 Wochen (6Monate) oder kürzer vor der Trauung werden 100% Prozent des Honorars fällig. Sollte die Möglichkeit bestehen das der AN bei einer Terminverschiebung auch kann, bleibt die Anzahlung und der Vertrag gültig. Der AG hat den AN sofort von einer Verschiebung in Kenntnis zu setzten. Der AG erhält eine Rechnungen mit der Aufforderung zur Zahlung der Restsumme mit Abzug der Anzahlung. Der AG erhält eine Bestätigung über den Eingang der Anzahlung. Bei Stornierung unter 26 Wochen vor der Trauung, wird eine Stornogebühr in Höhe der Anzahlung oder 60% der Vereinbarten Summe fällig. 

B) Fahrkosten: Diese werden vorher festgelegt, bei Anreisen mit der Deutschen Bahn, gilbt der Flextarif. Da ein Spartarif nur zu bestimmten Zeiten gilt, und dies zu Unsicher ist für ein pünktliches Erscheinen am Tag der Trauung. Bei Trauungen außerhalb Potsdams, Berlins, Ostwestfalen oder Hannover mit Übernachtung wird eine Pauschale von mindestens 1000€ zusätzlich Pauschal berechnet. Die genaue Summe wird vorher per Email festgelegt.

C)  Sollte der AG dieser Informationspflicht bis 8 Wochen vor der Trauung (Fragebögen) nicht nachkommen, ist der AN berechtigt die Trauung zu stornieren. Im Falle dieser Stornierung, greifen die regulären Stornobedingungen. Der AN ist nicht verpflichtet bereits geleistete Honorare zurück zu zahlen. 

D) Bei kurzfristigen Trauungen die weniger als 8 Wochen in der Zukunft liegen, kann ein Aufschlag hinzukommen, je nach dem wie hoch der Zeitaufwand ist um ihre Trauung noch unter zu bringen.

3. Gewährleistung 

A) Der AN verpflichtet sich, den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sich den Termin zu reservieren, wenn alle Bedingungen in diesem Vertrag erfüllt sind, wie pünktlichen Eingang der Anzahlung. 

B) Bei einer Stornierung wird ein Ausfallhonorar in der Höhe der Anzahlung oder der bereits geleisteten Summe berechnet.

4. Sonstige Regelungen 

A) Ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 40 Personen, hat der AG für ein Mikrophon mit entsprechender Beschallungsanlage zu sorgen, gerne nimmt der AN auch Kontakt zu Musikern oder DJ der Feier auf, um sich zu erkundigen ob man die Technik evtl. mit nutzen kann. Der AN kann hier auch gern behilflich sein. 

B) Das Engagement des AN beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Trauung und der Vorbereitung. Anspruch auf Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht, der AN bleibt aber gern nach Absprache und Verfügbarkeit da, für Gruppenbilder, Sektempfang oder Essen. Je nach Wunsch des AN und Verfügbarkeit. Für einen entsprechenden Schutz gegen störende Witterungseinflüssen hat der AG Sorge zu tragen. Getränke und Essen sind ebenfalls für den Dienstleister bereitzustellen.  

5. Haftung 

A) Sollte es durch einen unvorhersehbaren plötzlich eingetretenen Umstand (Krankheit, Unfall) dem AN nicht möglich sein, die Freie Trauungszeremonie zum vereinbarten Termin zu halten, wird der AG umgehend informiert und, wenn gewünscht, bemüht sich der AN um entsprechenden Ersatz. Der Ersatzredner wird durch den AN über den geplanten Ablauf der Hochzeit informiert und sämtliche Unterlagen durch ihn zur Verfügung gestellt. Dem AG entstehen durch diesen Wechsel keine zusätzlichen Kosten. Nichtschuldhafte Verspätung bzw. Unmöglichkeit durch höherer Gewalt des AN, beispielsweise durch eine Autopanne, Bahnverspätung, Verkehrsstaus oder stark widrige Witterungsverhältnisse, ist der AN in keiner Weise haftbar zu machen. Des Weiteren trägt der AG die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. 

6. Daten 

Das Brautpaar ist nicht dazu verpflichtet dem AN Bilder oder Videos mit dem Brautpaar zur Verfügung zu stellen. Bilder oder Videos wo der AN allein oder das Brautpaar von hinten zu sehen, oder nicht erkennbar ist, sind dem AN kostenfrei und zur eignen Nutzung, nach der Hochzeit zur Verfügung zu stellen.

7. Vertragsänderung 

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der gegenseitigen Absprache, sowie der Genehmigung durch den AN und für die Erlangung der Wirksamkeit der Schriftform. 

8. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen, treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen ein. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Charlottenburg.

 

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Haftungsausschluss: 

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Florian Thies
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